Wo muss ich mein Kind versichern?
Diese Frage stellen sich wahrscheinlich viele junge Paar, die zur Zeit ein Kind erwarten. Vielen ist nicht klar, wo die Mitversicherung Kind vorzunehmen ist. Oder muss es überhaupt mitversichert werden? Muss es vielleicht in eine eigene Krankenversicherung Kleinkind?Antworten auf die Fragen zu Krankenversicherung Kind soll diese Seite geben. Sollten beide Elternteile gleich versichert sein, zum Beispiel in einer gesetzlichen Krankenkasse, muss sich die Frage nach Kind Krankenversicherung gar nicht erst stellen, da das Kind Krankenversicherung einfach mitversichert wird, ob nun privat oder gesetzlich. Ist ein Elternteil jedoch privat und der andere gesetzlich versichert, so sieht der Fall Mitversicherung Kind Krankenkasse schon etwas komplizierter aus.
Wie Krankenversicherung Kind hier nun zu regeln ist, hängt davon ab, wie die Einkommensverhältnisse der Eltern sind. Verdient der privat krankenversicherte Elternteil mehr als 1/12 der Jahresentgeltgrenze (momentan 4041,6 Euro brutto/Monat), nicht jedoch mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, so kann Krankenversicherung Kleinkind auch gesetzlich sein.
Verdient der privat versicherte Teil jedoch mehr als 1/12 der Jahresentgeltgrenze und mehr als der gesetzlich versicherte Teil, so muss Mitversicherung Kind Krankenkasse privat sein. Sollte der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdienen, kann Mitversicherung Kind logischerweise bei der gesetzlichen Krankenkasse stattfinden. Sollte man, auch wenn das Kind eigentlich in eine private Krankenversicherung müsste, Kind Krankenversicherung gesetzlich haben wollen, muss man sich mit höheren Beitragsraten in dieser Krankenversicherung abfinden.
Wenn die Mitversicherung Kind nun in einer gesetzlichen Krankenkasse stattgefunden hat, so ist es für gewöhnlich bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Diese Grenze erhöht sich auf 23, sollte das Kind bis dahin noch nicht erwerbstätig sein. Bis 25 kann das Kind bei noch nicht abgeschlossener Berufsausbildung versichert bleiben. Danach kann die Mitversicherung Kind Krankenkasse noch durch Zivil- oder Wehrdienst verlängert werden.
Bei der privaten Krankenversicherung hat man zwar einige Vorteile, wie die, durch höhere Freiheiten für den Arzt, bevorzugte Behandlung von Privatpatienten, jedoch summieren sich die Nachteile. Ein Kind ist bei einer privaten Krankenversicherung Kind nämlich nicht beitragsfrei, was bei einer gesetzlichen Versicherung der Fall wäre. Auch bei der Elternzeit gibt es einiges zu beachten. Sollte der privat versicherte Elternteil nun unter die 4041,6 Euro-Grenze rutschen, müsste er zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, was nun auch günstig für das Kind wäre. Allerdings kann er nur in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn er mindestens ein Jahr am Stück oder zwei innerhalb von fünf Jahren in dieser versichert war. Sollte der Elternteil in der Elternzeit nicht arbeiten, muss er natürlich trotzdem Beiträge zahlen und kann auch nicht zur Gesetzlichen wechseln.
Zusätzlich zum Dualismus Privat und Gesetzlich kann man auch einen Mittelweg gehen. Es ist nämlich möglich, die Krankenversicherung Kleinkind bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen und trotzdem gewisse private Leistungen dazu zu kaufen. Hierbei lohnend wären zum Beispiel eine Krankenhauszusatzversicherung. Von Zahnersatzzusatzversicherungen wird abgeraten, da die gesetzlichen Kassen bis zum 18. Lebensjahr den Großteil der Kosten übernehmen. Die Krankenhauszusatzversicherung ist auch für werdende Mütter von Vorteil, denn es ist nicht unbedingt angenehm nach der Geburt in ein Mehrbettzimmer zu kommen. Die Versicherung sollte allerdings schon vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden, da die Wartezeit sonst das Datum der Schwangerschaft überschreiten kann.